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Das Wappen des Ortes Remmesweiler
Das Wappen des Ortes Remmesweiler
Entwurf Adolf Klein Ausführung Heinrich Schwingel
Begründung des Gemeindewappens
Die Gemeinde Remmesweiler feierte am 15/16 August 1970 die Verleihung des Rechtes zur Führung eines eigenen Gemeindewappens. Von dem einheimischen Heimatforscher Adolf Klein gestaltet, enthält es als Wappenzeichen neben der Wolfsangel ein schwarzes Andreaskreuz in goldenem Felde.
Ort und Ortsbann Remmesweiler gehörten den Grafen von Saarbrücken. Die nördliche Banngrenze trennte die Grafschaft Nassau-Saarbrücken von dem Herzogtum Lothringen. Das Zeichen von Nassau-Saarbrücken, die Wolfsangel, findet sich auf 20 noch heute vorhandenen Grenzsteinen (drei fehlende Grenzsteine wurden 1996 ersetzt). Dieses ist Gold und Blau, den Farben des Landesherrn, die in das Wappen übernommen wurden.
Remmesweiler ist seit 1343 im Besitz des Sybod von Exweiler. Lehnsherr seiner Vorfahren war schon 1261 Boemund von Grimberg, der Erbauer der Burg Dagstuhl. Dessen Nachkommen die Herren von Bruck, von Fleckenstein und von Rollingen, hatten im 15.Jahrhundert den Lehnsbesitz in Remmesweiler. Mit den Dagstuhler Gütern erwirbt der Kurfürst von Trier, Philipp Christoph von Sötern, ein Nachkomme der Herren von Bruck, auch Rechte in Remmesweiler. An ihn wenden sich die Einwohner von Remmesweiler 1629, um in freiheitlichem Bewusstsein ihr Recht zu erlangen.
Dieser Vorgang ist als „Remmesweiler Rebellion“ in die Heimatgeschichte eingegangen. Das Wappenzeichen der Herren von Dagstuhl, das schwarze Andreaskreuz in Gold, soll Sinnbild für diese durch die Jahrhunderte dauernde Verbundenheit und auch für das freiheitliche Bewusstsein der Bewohner von Remmesweiler sein.
Die Rebellion aus dem Jahre 1629
Aufbegehrende Untertanen in Remmesweiler
Eine Rebellion der Untertanen der Büttelei Remmesweiler zusammen mit Mainzweiler und Exweiler aus dem Jahre 1629 ist von Interesse für Wirtschaft- und Sozialgeschichte. Die beiden Meier Kloben Hans und Schmitten Haupert waren gewiss das Sprachrohr ihrer Gemeinden, wenn sie als „arme underthanen“ beim Kurfürsten von Trier Beschwerde erhoben wegen der harten Fronleistungen und Abgaben, die der Graf von Ottweiler ihnen auferlegte. Die Beschwerde bekam ihnen allerdings schlecht, denn der Graf ließ die beiden durch sein Amtmann gefangen setzen und scharf verhören. Hierbei erfuhr er, dass die Untertanen mit der bei Einführung der Reformation angetretene Lehnsherrschaft des Grafen sehr unzufrieden sind und sich deshalb an den Kurfürst von Trier gewandt haben.
Auf den Dörfern lagen mannigfache Abgabenverpflichtungen die sich im Laufe der Zeit den verschiedensten Grundherren gegenüber herausgebildet hatten. Da waren die Herren von Eltz, von Helmstadt, von Sötern, von Hunoldstein, von Ormesheim und von Büschfeld, der Junker von Zisch und der Kurfürst von Trier. Zu ihnen kam der neue Grundherr von Ottweiler, der seit 1575 von den 43 Lehnsmännern fürs Jahr 1 Fass Korn und als Zehnten von der Kornfrucht 107 Malter und 4 Fass Korn verlangte. Mit den augenblicklichen Kriegslasten, die zusätzlich von ihnen zu tragen waren, überstiegen die Abgaben die wirtschaftliche Kraft der Dörfer. Zunächst hatten sie sich an das Reichskammergericht nach Speyer gewand und eine Klärung des Sachverhaltes erhofft, wurden aber abgewiesen. Daraufhin hatten sie Hilfe vom Trierer Kurfürsten erbeten, dessen Gericht noch nicht entschieden hatte, ob die Rechte der Grundherren in den Bütteleien als Lehen oder Pfänder zu gelten hätten.
Der Amtmann eröffnete nach der Untersuchung das Gerichtsverfahren und bestrafte die Dörfer wegen Aufstandes gegen die rechtsmäßige Obrigkeit mit 400 Gulden Buße. Er rügte schärfstens ihre Fehler und ermahnte die versammelten Gemeinden zu beständigem Gehorsam. Fürderhin sollten sie eidlich und mit Unterschriften „den gnedigen Herren als von Gott gegebene Obrigkeit erkennen“. Weil aber Meier und Schöffen ihre Amtspflicht vergessen hatten, wurden sie ihrer Ämter enthoben, der Meier von Exweiler aber weiterhin in Haft belassen. Darauf hielt die Gemeinde um Gnade an, da sie „seit langer Zeit durch die Soldaten ausgesogen und verderbt und von den Croaten gequelt dermaßen, dass ein gnediger herr solich straff von ihnen als arme underthanen nicht abfordern könne“. Als sie Treue gelobt hatten, wurde ihnen insofern Gnade gewährt, als die Geldbuße zur Hälfte erlassen wurde.
Dieser Auseinandersetzung von 1629 folgte bald die vollständige Zerstörung von Remmesweiler im Jahre 1634 durch die Wirren des Dreißigjährigen Krieges. 1659 werden noch nicht mehr als 7 Haushaltungen gezählt. 1680 sind es wieder 20 Familien. Remmesweiler hatte sich nach der Zählung von 1707 auf 112 Einwohner erfreulich weiterentwickelt.