Termine
Geplante Veranstaltungen für 2023
Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses
Aufgrund der sich ständig ändernden Regeln zur Durchführung von Versammlungen und sportlichen Veranstaltungen im DGH muss sich ab sofort jeder Besucher selbst informieren, welche Bestimmung gerade aktuell ist. Jeder Veranstalter bzw. Abteilungsleiter Sport ist für die Einhaltung der Regelungen verantwortlich
Maskenpflicht
im DGH
Nachweispflicht über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus bzw. Impfnachweis muss mitgeführt werden
Benutzungsordnung
Benutzungsordnung
für das Dorfgemeinschaftshaus (DGH) Remmesweiler
Ällgemeine Vorschriften
Bei allen Veranstaltungen sind die geltenden Sicherheits- und Veranstaltungsvorschriften wie
Ausschankgenehmigung, Hygienevorschriften, Genehmigung der GEMA, Brandschutz usw. zu
beachten. Die Überlassung der Räumlichkeiten erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftungs- und
Gewährleistungspflicht seitens der Stadt St. Wendel. Der Veranstalter haftet für alle
selbstverschuldeten Schäden am Gebäude und Einrichtungen. Notwendige Reparaturen werden
auf Kosten des Veranstalters ausgeführt. Beschadigungen sind der Ortsvorsteherin unverzüglich
zu melden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ab 22,00 Uhr die Nachtruhe
einzuhalten ist, d.h. Fenster und Türen geschlossen zu halten sind und die Lautstärke auf
ein Minimum zu begrenzen ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Geschirr und sonstige
Gegenstände ohne Eriaubnis der Ortsvorsteherin nicht aus dem DGH gelangen dürfen. Dies wird
als Diebstahl angesehen und unverzüglieh zur Anzeige gebracht.
Die Benutzungserlaubnis für das DGH kann jederzeit ohne Anspruch auf Schadenersatz
widerrufen werden, wenn der Veranstalter gegen die v.g. Bestimmungen verstößt, oder
wenn sich für die Stadt St. Wendel ein anderer wichtiger Grund ergeben sollte.
Entgeltbestimmungen
Für die Nutzung des DGH gilt die jeweils gültige Entgeltordnung der Stadt St. Wendel. Für
kommerzielle, gewerbliche oder private Veranstaltungen werden z.Zt. nachstehende
Gebühren erhoben:
Nutzungsentschädigung = €uro 120,00
Trauerfeiern großer Saal = €uro 70,00
Disco-Veranstaltungen = €uro 400,00
Bei mehrtägigen Veranstaltungen werden für jeden weiteren Tag 60 Prozent des vollen Benutzungsentgeltes
erhoben. Die Rechnungsausstellung für das Entgelt erfolgt durch die Stadt
St.Wendel.
S c h I üs s e lv e r g ab e/ S e rv i c eg e b ü hr
Die Schlüsselvergabe erfolgt Mittwoch vor der Veranstaltung während der Sprechstunden der
Ortsvorsteherin zwischen 18.00 u. 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus gegen Unterschrift.
Die Rückgabe derselben erfolgt spätestens am zweiten Tag nach der Veranstaltung bei der
Ortsvorsteherin (Tel. 0162 / 738 99 26). Spätestens bei Erhalt der Schlüssel ist eine Verwaltungsgebühr zu
entrichten. Diese beträgt im allgemeinen Euro 25,00, bei Trauerfeiern Euro 15,00.
Ve rt r ag s a b s c h I us s/K auti o n
Bei Buchung der DGH - Räume ist eine Gebühr von Euro 50,00 zu entrichten, diese dient gleichzeitig als
Kaution. Wird der Vertrag einseitig vom Mieter gekündigt, geht die Hälfte der Gebühr in die Kasse der VG
Remmesweiler über, der Rest wird zurückerstattet.
Bei Discoveranstaltungen/Konzerten beträgt die Kaution Euro 500,00.
Diese dient zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Reinigung der benutzten Räume sowie
eines ordnungsgemäßen Umgangs mit den Einrichtungen. Mit Rückgabe der Schlüssel und
ordnungsgemäßem Zustand der Räume und Einrichtungen wird die Kaution zurückerstattet, dies
gilt jedoch nicht bei entwendetem Geschirr auch bei späterer Rückgabe. (Diebstahlsanzeige)
Die Einbehaltung der Kaution schließt eine darüber hinausgehende Schadensersatzforderung
nicht aus.
Heizung
Die Heizung kann in jedem Raum eingeschaltet werden. Bei Rückfragen zur Heizung wenden
Sie sich bitte an den Hausmeister, Herrn Franz Andreicovivi, Dr. Franz- Schmitt - Str. 12,
Tel.0685l *830342.
Benutzungsvorschriften
Einrichtung und Abbau (Wiederherstellung des ursprüngl. Zustandes) des Veranstaltungsraumes
erfolgt spätestens einen Tag nach der Veranstaltung durch den Veranstaiter. Die benutzten
Räume sind besenrein dem Vermieter zu übergeben. Alle gefließten Flächen müssen geputzt werden.
Anfallender Müll ist vom Veranstalter zu entsorgen. Die MüIlgefäße des DGIH dürfen hierfür nicht benutzt werden.
Der Kühlschrank in der Küche des DGH gehört nicht zur Vermietung
Glas- und Papiercontainer befinden sich auf dem Gelände am Sportplatz.
Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass nach Beendigung der Veranstaltung alle Türen und
Fenster ordnungsgemäß verschlossen, die Lichter erloschen sind sowie die Elektrogeräte
ausgeschaltet werden. Kühlschränke und desgleichen sind auszuschalten und geöffnet zu lassen.
Bei Benutzung der hauseigenen Tischdecken sind nachstehende Gebühren zu entrichten:
Tischdecken für bis zu 12 Tische Euro 10,00
Tischdecken für bis zu 24 Tische Euro 15,00
Die Tischdecken werden durch den Vermieter gereinigt und gebügelt. Die Kosten trägt der
Mieter.
Bei Einräumen des Gläserschranks ist darauf zu achten, dass die Gläser passend zueinander
und nach der Beschriftung einzuräumen sind. Auch ist für eine Säuberung der
Tische und Stühle zu sorgen.
Es ist verboten die Wände und Decken zu bekleben. Bei Nichtbeachtung werden die
dadurch entstehenden Schäden dem Veranstalter (Mieter) in Rechnung gestellt.
Rauchverbot
ln allen Räumen des Dorfgemeinschaftshauses mit den dazugehörenden Fluren und Treppenhäusern gilt ein generelles Rauchverbot. Dies gilt auch für
geschlossene. private Veranstaltunqen. Ausnahmen nach § 3 des Nichtraucherschutzgesetzes
werden nicht zugelassen.
St. Wendel-Remmesweiler, den..
Ortsvorsteherin
Elisabeth Krob
Tel. 0162 / 738 99 26 Kenntnis genommen
(Veranstalter)
Belegungsplan
Turnhalle
Montag | Tischtennis | 18:00 - 22:00 Uhr |
Dienstag | Aerobic | 20:00 - 21:00 Uhr |
Mittwoch | Tischtennis | 17:30 - 22:00 Uhr |
Donnerstag | Tischtennis | 16:45 - 18:15 Uhr |
Donnerstag | Damengymnastik | 19:00 - 20:00 Uhr |
Freitag | ||
Samstag | Tischtennis (bei Heimspielen) | ab 13:00 Uhr |
Großer Saal
Montag | Bogenschützen | 17:00 - 20:00 Uhr (nur Wintermonate) |
Dienstag Donnerstag |
Bogenschützen Smart Village / Frühstück |
17:00 - 20:00 Uhr (nur Wintermonate) 08.00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | Bogenschützen | 17:00 - 20:00 Uhr (nur Wintermonate) |