Termine
Geplante Veranstaltungen für 2024
Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses
Aufgrund der sich ständig ändernden Regeln zur Durchführung von Versammlungen und sportlichen Veranstaltungen im DGH muss sich ab sofort jeder Besucher selbst informieren, welche Bestimmung gerade aktuell ist. Jeder Veranstalter bzw. Abteilungsleiter Sport ist für die Einhaltung der Regelungen verantwortlich
Maskenpflicht
im DGH
Nachweispflicht über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus bzw. Impfnachweis muss mitgeführt werden
Benutzungsordnung
Benutzungsordnung
für das Dorfgemeinschaftshaus (DGH) Remmesweiler
Allgemeine Vorschriften
Bei allen Veranstaltungen sind die geltenden Sicherheits- und Veranstaltungsvorschriften wie
Ausschankgenehmigung, Hygienevorschriften, Genehmigung der GEMA, Brandschutz usw. zu
beachten. Die Überlassung der Räumlichkeiten erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftungs- und
Gewährleistungspflicht seitens der Stadt St. Wendel. Der Veranstalter haftet für alle
selbstverschuldeten Schäden am Gebäude und Einrichtungen. Notwendige Reparaturen werden
auf Kosten des Veranstalters ausgeführt. Beschädigungen sind der Ortsvorsteherin unverzüglich
zu melden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ab 22.00 Uhr die Nachtruhe
einzuhalten ist, d.h. Fenster und Türen geschlossen zu halten sind und die Lautstärke auf
ein Minimum zu begrenzen ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Geschirr und sonstige
Gegenstände ohne Erlaubnis der Ortsvorsteherin nicht aus dem DGH gelangen dürfen. Dies wird
als Diebstahl angesehen und unverzüglich zur Anzeige gebracht.
Die Benutzungserlaubnis für das DGH kann jederzeit ohne Anspruch auf Schadenersatz
widerrufen werden, wenn der Veranstalter gegen die v.g. Bestimmungen verstößt, oder
wenn sich für die Stadt St. Wendel ein anderer wichtiger Grund ergeben sollte.
Entgeltbestimmungen
Für die Nutzung des DGH gilt die jeweils gültige Entgeltordnung der Stadt St. Wendel. Für
kommerzielle, gewerbliche oder private Veranstaltungen werden z.Zt. nachstehende
Gebühren erhoben:
Nutzungsentschädigung = €uro 156,00 + 100 Euro Endreinigung
Trauerfeiern großer Saal = €uro 100,00 + 100 Euro Endreinigung
Disco-Veranstaltungen = €uro 520,00 + 100 Euro Endreinigung
Die Rechnungsausstellung für das Entgelt erfolgt durch die Stadt
St. Wendel.
Schlüsselvergabe/ Servicegebühr
Die Schlüsselvergabe erfolgt Mittwoch vor der Veranstaltung während der Sprechstunden der
Ortsvorsteherin zwischen 18.00 und 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus gegen Unterschrift.
Die Rückgabe derselben erfolgt in der darauffolgenden Woche mittwochs um 18 Uhr in der Sprechstunde der Ortsvorsteherin (Tel. 7979). Spätestens bei Erhalt der Schlüssel ist die Kaution zu entrichten.
Vertragsabschluss/ Kaution
Bei Buchung der DGH - Räume ist eine Gebühr von Euro 50,00 zu entrichten, diese dient gleichzeitig als Kaution. Die Hälfte der Gebühr geht in die Kasse der VG Remmesweiler über, der Rest wird bei Schlüsselrückgabe zurückerstattet.
Bei Discoveranstaltungen/Konzerten beträgt die Kaution Euro 500,00.
Diese dient zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Reinigung der benutzten Räume sowie
eines ordnungsgemäßen Umgangs mit den Einrichtungen. Mit Rückgabe der Schlüssel und
ordnungsgemäßem Zustand der Räume und Einrichtungen wird die Kaution zurückerstattet, dies
gilt jedoch nicht bei entwendetem Geschirr, auch bei späterer Rückgabe. (Diebstahlsanzeige)
Die Einbehaltung der Kaution schließt eine darüber hinausgehende Schadensersatzforderung
nicht aus.
Heizung
Die Heizung kann in jedem Raum eingeschaltet werden. Bei Rückfragen zur Heizung wenden
Sie sich bitte an den Hausmeister, Herrn Franz Andreicovivi, Dr. Franz- Schmitt - Str. 12,
Tel. 0685l *830342.
Benutzungsvorschriften
Einrichtung und Abbau (Wiederherstellung des ursprüngl. Zustandes) des Veranstaltungsraumes
erfolgt spätestens einen Tag nach der Veranstaltung durch den Veranstalter. Die benutzten
Räume sind besenrein dem Vermieter zu übergeben. Für die Endreinigung wird eine Rechnung von zusätzlich 100 Euro gestellt. Anfallender Müll ist vomVeranstalter zu entsorgen. Die MüIlgefäße des DGH´s dürfen hierfür nicht benutzt werden.
Die Übergabe der Räumlichkeiten erfolgt nach Absprache mit Stefanie Engel (0151-10685979).
Glas- und Papiercontainer befinden sich auf dem Gelände am Sportplatz.
Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass nach Beendigung der Veranstaltung alle Türen und
Fenster ordnungsgemäß verschlossen, die Lichter erloschen sind sowie die Elektrogeräte
ausgeschaltet werden. Kühlschränke und desgleichen sind auszuschalten und geöffnet zu lassen.
Bei Benutzung der hauseigenen Tischdecken sind nachstehende Gebühren zu entrichten:
Tischdecken für bis zu 12 Tische Euro 10,00
Tischdecken für bis zu 24 Tische Euro 15,00
Die Tischdecken werden vom Mieter gereinigt und gebügelt, ebenso die Geschirrtücher.
Bei Einräumen des Gläserschranks ist darauf zu achten, dass die Gläser passend zueinander und nach der Beschriftung einzuräumen sind. Auch ist für eine Säuberung der Tische und Stühle zu sorgen.
Es ist verboten die Wände und Decken zu bekleben. Bei Nichtbeachtung werden die dadurch entstehenden Schäden dem Veranstalter (Mieter) in Rechnung gestellt.
Rauchverbot
ln allen Räumen des Dorfgemeinschaftshauses gilt ein generelles Rauchverbot. Dies gilt auch für
geschlossene private Veranstaltunqen. Ausnahmen nach § 3 des Nichtraucherschutzgesetzes
werden nicht zugelassen.
St. Wendel-Remmesweiler, den ___________________
Ortsvorsteherin _____________________________________________
Elisabeth Krob Kenntnis genommen
Tel. 0162 / 738 99 26 (Veranstalter)
Belegungsplan
Turnhalle
Montag | Tischtennis | 18:00 - 22:00 Uhr |
Dienstag | Aerobic | 20:00 - 21:00 Uhr |
Mittwoch | Tischtennis | 17:30 - 22:00 Uhr |
Donnerstag | Tischtennis | 16:45 - 18:15 Uhr |
Donnerstag | Damengymnastik | 19:00 - 20:00 Uhr |
Freitag | ||
Samstag | Tischtennis (bei Heimspielen) | ab 13:00 Uhr |
Großer Saal
Montag | Bogenschützen | 17:00 - 20:00 Uhr (nur Wintermonate) |
Dienstag Donnerstag |
Bogenschützen Smart Village / Frühstück |
17:00 - 20:00 Uhr (nur Wintermonate) 08.00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | Bogenschützen | 17:00 - 20:00 Uhr (nur Wintermonate) |