Termine - Jagdg.
Jagdgenossenschaft Remmesweiler
Rechtsform
Die Jagdgenossenschaft St. Wendel-Remmesweiler ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Aufgaben
Die Genossenschaft hat die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu verwalten und zu nutzen.
Mitgliedschaft
Mitglieder (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zur Gemarkung Remmesweiler gehören. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (Gebäude, Hofräume und unmittelbar an eine Behausung anstoßende und eingefriedete Hofgärten), sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Genossenschaftsversammlung
Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft - Jagdgenossen
Die Genossenschaftsversammlung beschließt über die Wahl und Abberufung des Jagdvorstehers, seines Stellvertreters sowie des Genossenschaftsausschusses, die Nutzung der Jagd und im Fall der Verpachtung über die Vergabe, die Verwendung des Jagdertrages, die Genehmigung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung
Jagdvorsteher als Jagdvorstand
Der Jagdvorsteher hat die Interessen der Jagdgenossenschaft im Rahmen der Satzung wahrzunehmen.
Der Jagdvorsteher vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich.
Er leitet die Verwaltung, bereitet die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung vor und führt sie aus.
Genossenschaftsausschuss
Der Genossenschaftsausschuss überwacht die Tätigkeit des Jagdvorstehers.